Übertragende Sanierung

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Gesetzt den Fall, Sie sind Unternehmer und die Dinge laufen gar nicht gut. Ihr Unternehmen kriselt, Sie können Rechnungen, Gehälter, Zins und Tilgung, Steuern etc. nicht mehr oder nicht mehr rechtzeitig bezahlen, es läuft seit längerer Zeit mehr schlecht als recht und Sie wissen irgendwann nicht mehr weiter.

Oder Sie befinden sich bereits in der Insolvenz und Ihr Insolvenzverwalter denkt über eine übertragende Sanierung nach.

Was bedeutet das?

Bei einer übertragenden Sanierung wird ein neuer Rechtsträger gegründet, ein neues Unternehmen, das werthaltige und erhaltenswürdige Teile Ihres alten Unternehmens übernimmt und die Geschäfte fortführt.

Geschieht das im Wege eines Assetdeals, dann werden einzelne Teile aus dem alten Rechtsträger herausgelöst und auf den neuen Rechtsträger übertragen (Assets = Vermögenswerte); der alte Rechtsträger wird dann abgewickelt. Bei einem Sharedeal (Shares = Gesellschaftsanteile) hingegen wird die Gesellschaft als solche bzw. werden die Anteile an ihr veräußert; die Gesellschaft bleibt erhalten.

Beide Vorgehensweisen haben ihre Vor- und Nachteile, der wesentliche Unterschied ist jedoch der, dass bei einem Assetdeal die Schulden des alten Rechtsträgers nicht übernommen werden und mit dem alten Unternehmen abgewickelt werden. Beim Sharedeal hingegen muss zur Vermeidung der Übernahme von Schulden zunächst ein Insolvenzplan vorgeschaltet werden.

Für Sie als Unternehmer dürfte vor allem wichtig sein, wie es für Sie weitergeht, wie Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie bestreiten wollen und wie Sie Ihre beruflichen und persönlichen Angelegenheiten regeln können. An dieser Stelle lässt man Sie häufig allein. Professionelle Unternehmensaufkäufer sind nicht daran interessiert, wie es mit Ihnen persönlich weitergeht. 

Das Angebot sollte beinhalten:

  • Gründung der Gesellschaft, Stellung des Grundkapitals, Eintrag ins Handelsregister, Steuernummer, USt-IdNr.
  • Übernahme der Assets des alten Rechtsträgers
  • Geschäftsadresse inkl. Handy, Telefon und Fax
  • Internetauftritt
  • Kontoeröffnung bei einer deutschen Bank; ggfls. Geschäftskreditkarte
  • Laufende Buchhaltung, Umsatzsteuervoranmeldungen, Jahresabschlüsse, Controlling, gesetzlich vorgeschriebene Gesellschafterversammlungen etc.
  • laufende Begleitung und Coaching, wirtschaftliche, steuerliche und rechtliche Beratung selbst und durch Netzwerkpartner

Suchen Sie Ihren Partner mit Bedacht, Sie begeben sich in eine starke Abhängigkeit. Da ist Vertrauen das A und O. Achten Sie vor allem auf die laufende Begleitung und Beratung. 

Lassen Sie sich nicht auf gesetzeswidrige und unseriöse Angebote ein, gleichgültig, ob man Ihnen in- oder ausländische Gesellschaftsgründungen und Verlagerungen anbietet. Seien Sie extrem vorsichtig in dieser schwierigen Situation, verschieben Sie keine Vermögenswerte und verschweigen Sie nichts bei der Abgabe der Vermögensauskunft (ehem. eidesstattliche Versicherung) oder dem Insolvenzverwalter! Das ist gefährlich und Sie gefährden Ihre Restschuldbefreiung. Lassen Sie sich lieber von uns beraten und begleiten und nutzen Sie die rechtlich zulässigen und erstaunlich vielfältigen legalen Möglichkeiten des Insolvenzrechts!

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