Krisenfahrplan
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Handlungsempfehlungen
Wir beraten Unternehmer, Gewerbetreibende, Geschäftsführer und Freiberufler nicht nur in deren Belangen, sondern auch soweit es ihre Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Mitarbeitern betrifft, insbesondere, wenn diese in finanzielle Schieflage geraten sind. Aus unserer Erfahrung ist es wichtig zu wissen, welche Optionen sie haben, um das Beste aus ihrer Situation machen zu können. Wir können ihnen die Informationen über Risiken und Chancen vorlegen, die mit dem Thema verbunden sind. Wir haben hierzu folgende Handlungsempfehlungen erstellt:
Finanzielle Schwierigkeiten sind ein gesellschaftliches Tabuthema und belasten viele Betroffene auch gesundheitlich. Schnelle Hilfe zu den ersten Fragestellungen gibt es selten. Dabei ist diese gerade zu Beginn besonders wichtig, um die Situation ggf. noch auffangen zu können oder idealerweise noch vor Abschluß eines Kreditvertrages Informationen zu möglichen Fallstricken abzufragen. Wenn mehr als 40% des verfügbaren Einkommens für Wohnkosten ausgegeben werden, besteht bereits eine finanzielle Überlastung. Zahlungen, die dem unmittelbaren Überleben dienen, haben oberste Priorität zur Existenzsicherung: Miete, Strom, Lebensmittel, Telekommunikation und Mobilität.
Achtung: Nach Urteil des BGH vom 05.10.2022 (VIII ZR 307/21) hat der Ausgleich des Mietrückstands innerhalb der Schonfrist keine Auswirkung auf die ordentliche Kündigung – Schonfristzahlung bewirkt nur Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung! Lassen Sie die Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes nach ZPO § 765a (BVerfG, 23.03.2023 – 2 BvR 1507/22) prüfen. In Ausnahmefällen kann es zur kompletten Einstellung der Vollstreckung kommen.
Zunächst sollte sich ein detaillierter Überblick über den Finanzstatus verschafft werden, um genauer ermitteln zu können, wie lange man mit der derzeitigen Situation noch „finanziell über die Runden kommen kann“ ohne in Schwierigkeiten zu geraten. Hierzu ist es hilfreich, einige Monate Buch über die Einnahmen / Ausgaben zu führen, um diese langfristig einschätzen zu können. Klarmachen, wie lange für eine schnelle Ausgabe gearbeitet werden muss: Kantine, Garderobe, Genussmittel, Tankstelle, Hygiene und Kosmetik, Restaurantbesuche, Geschenke, Freizeitausgaben – Nettostundenlohn ausrechnen und sich fragen, ob man bei einem Stundenlohn von 10,-€ eine halbe Stunde arbeiten möchte, um sich eine Bratwurst für 5,-€ zu kaufen. Eltern oder Freunde werden bezuschusst, haben höheres Gehalt oder haben geerbt – eigene Situation realistisch überdenken und eigene Leistungsfähigkeit beurteilen.
Sollten einzelne Gläubiger in Vergessenheit geraten sein, ist auch ein Antrag auf Einsicht in das Schuldnerverzeichnis nach Artikel 15 DS-GVO beim Amtsgericht sinnvoll. Zusätzlich ist eine Anfrage an die Verteilerstelle der Gerichtsvollzieher mit der Bitte um Auskunft über frühere und gegenwärtig bestehende Vollstreckungsaufträge zum Zweck der Gläubigerermittlung an das zuständige Amtsgericht möglich.
Kostenfreie Kopien der Daten von Auskunfteien sind hier erhältlich: SCHUFA (§ 34 BDSG), ICD (InfoScore Consumer Data – § 34 BDSG Creditreform Boniversum(§ 34 BDSG) und Bürgel (CRIF GmbH). Für Unternehmen ist die Eigenauskunft hier erhältlich.
Auch Selbstständige können aufstockende Leistungen nach SGB II zur Sicherung des Lebensunterhaltes beantragen – weitere Tipps gibt es hier. Vorab schon einmal weitere Hinweise:
- Gewerbemiete unter Berücksichtigung Art. 240 §7 EGBGB neu verhandeln
- Zahlungsverpflichtungen überprüfen, Verträge ruhend stellen, Zahlungspausen vereinbaren, Vorauszahlungen reduzieren oder kündigen
- Betriebsausgaben: Private Ausgaben unbedingt von den geschäftlichen trennen
- Abänderung eines Unterhaltstitels mit Anpassung an die persönlichen, jetzigen Einkommensverhältnisse
- Antrag auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages beim Finanzamt stellen / Bitte um Stundung der Einkommens- und Körperschaftsteuer
- Kurzarbeitergeld beantragen sowie Personaleinsatz überdenken
- Krankenkassenbeiträge an die Einkommensreduzierung anpassen
Stellen Sie den Antrag als Eilantrag mit dem Hinweis, dass Ihre Miete in 2 Tagen fällig ist und Sie nur noch Lebensmittel für eine Woche im Kühlschrank haben. Dieses Papier abstempeln und sich eine Kopie aushändigen lassen. Der Anspruch auf eine Eingangsbestätigung ist aus dem Recht auf ein faires und rechtsstaatliches Verfahren (BVerfG v. 08.10.1974 (BVerfGE 2 BvR 747/73) ableitbar. Die Aussage: „Eine Abgabe des Antrages ohne Bestätigung der Vermittlungsfachkraft ist nicht möglich“ ist definitiv rechtswidrig. Jede Behörde ist immer nach § 20 Abs. 3 SGB X zur Entgegennahme von Anträgen verpflichtet, auch wenn sie diesen für falsch oder unbegründet hält.
Abänderung eines Unterhaltstitels mit Anpassung an die persönlichen, jetzigen Einkommensverhältnisse: Eine rückwirkende Änderung des Unterhaltstitels ist nicht möglich; diese gilt nur für die Zukunft. Daher sollte möglichst umgehend beim Familiengericht auf Herabsetzung des lfd. Unterhalts an die tatsächlichen Einkommensverhältnisse gebeten werden:
Beispiel:
hiermit stelle ich den Antrag, den im Verfahren (hier das damalige Aktenzeichen des Unterhaltstitels angeben) ergangenen Beschluss bzgl. meiner Unterhaltsverpflichtung an meine persönlichen, jetzigen Einkommensverhältnisse anzupassen. Ich verdiene zurzeit _________ (Beleg anbei) und benötige für meinen persönlichen Lebensunterhalt im Monat ________ (Belege ebenfalls anbei).
Hinweis: Heraufsetzung des pfandfreien Einkommens bei Leistung von Naturalunterhalt nicht vergessen (BGH, Beschluss v. 15.3.2023, VII ZB 68/21)!
Zusätzlich sollten die monatlichen Lebenshaltungskosten (incl. Abos und Mitgliedschaften) geprüft werden. Beispiel Versicherung: Bitte ggf. prüfen oder prüfen lassen, ob Zusatzpakete versichert sind, die dem Bedarf nicht entsprechen und ggf. auch nicht erklärt wurden:
- Monatliche (unterjährige) Zahlungsweise ist durch den Ratenzuschlag (der auf den ersten Blick teilweise nicht gesondert aufgeführt ist) wesentlich teurer als halb- oder jährliche Zahlungsweise
- KFZ:
- Kilometergrenze prüfen
- Schutzbrief in der Kfz-Versicherung enthalten? Wer als Nichtmitglied die Nummer für die ADAC-Pannenhilfe anruft (0180-2222222), bekommt dann einen „gelben Engel“ geschickt, wenn einer frei ist. Sonst beauftragt der ADAC ein anderes Straßendienstunternehmen; die Pannenhilfe kostet dann etwas. Dies gilt auch, wenn Nichtmitglieder ADAC-Hilfe verlangen. Grundsätzlich bestehe nicht die Verpflichtung, vor der Pannenhilfe Mitglied zu werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, an Ort und Stelle einen Vertrag abzuschließen.
- Kfz.-Unfallversicherung: Prüfen, ob zeitgemäß. Die allgemeine Unfallversicherung und die Kfz.-Haftpflichtversicherung deckt bereits die Schäden aller berechtigten Insassen!!!
- Ist noch die Vollkaskoversicherung abgeschlossen? Meist genügt auch eine Teilkaskoversicherung. Allerdings die Beiträge vergleichen: in den ersten 4-5 Jahren sollte zwar eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden und danach die Teilkaskoversicherung, aber häufig ist (gerade, wenn in der Vollkaskoversicherung schon ein hoher Schadenfreiheitsrabatt erfahren wurde) die Teilkasko teurer als die Vollkasko, weil in der Teilkasko der Schadenfreiheitsrabatt nicht angerechnet wird und auch eine andere Typklasse zugrunde gelegt wird.
- Jedes Jahr im November den Versicherer anrufen und nach dem neuen Tarif fragen: Zum 01.01. eines jeden Jahres ändern sich nicht nur die Typ- und Regionalklassen, sondern auch die Tarife des Versicherers. Oft lohnt sich die Tarifumstellung – bitte berücksichtigen, daß in diesem Fall auch neue Bedingungen zugrunde gelegt werden: fragen, ob künftig beispielsweise Werkstattbindung gilt, oder der Rabattretter entfällt und abwägen, ob sich die Beitragsersparnis trotzdem lohnt. Zusätzlich in diesem Zusammenhang die Tarifmerkmale, wie z.B. Kilometerleistung, prüfen.
- Hausrat: Der Begriff Unterversicherung kommt beim Versicherungsfall dann zum Tragen, wenn der festgestellte Schaden am Hausrat höher ausfällt als die Versicherungssumme, bis zu deren Erreichen die Versicherer haften. Beispiel: Durch Leitungswasser entsteht ein Schaden in Höhe von 7.500 Euro. Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 25.000 Euro. Bei einer Schadensprüfung stellt sich jedoch heraus, dass der tatsächliche Versicherungswert des gesamten Hausrats 30.000 Euro beträgt: (25.000 x 7.500) : 30.000 = 6.250. Das bedeutet, dass die Hausratversicherung lediglich 6.250 Euro auszahlt – obwohl der eigentliche Schaden mit 7.500 Euro deutlich höher liegt. Die Differenz von 1.250 Euro muss der Versicherungsnehmer folglich aus der eigenen Tasche zahlen. Um diesem Problem vorzubeugen, kann in der Hausratpolice allerdings ein sogenannter Unterversicherungsverzicht integriert werden. Es empfiehlt sich daher bei dem Wunsch, die Versicherungsprämie durch Absicherung des tatsächlich vorhandenen Hausrates zu reduzieren, einen Wertermittlungsbogen auszufüllen.
- Premium-Schutz: Wenn vorhanden, Leistungen überprüfen und entscheiden, ob diese notwendig sind
- Achtung: bei Auflösung eines Riestervertrages sind sämtliche Zulagen sowie evtl. erhaltene Steuervorteile zurückzuzahlen. Daher sollte ein solcher Vertrag möglichst beitragsfrei gestellt werden. Nach Urteil des BGH vom 21.11.2023 ( XI ZR 290/22) sind Abschluss- und Vermittlungskosten in einem Riestervertrag mit der Bezeichnung “S VorsorgePlus Altersvorsorgevertrag nach dem Altersvermögensgesetz” unwirksam.
Eine weitere Möglichkeit den finanziellen Engpass zu überbrücken ist die Beleihung einer Lebensversicherung bzw. diese beitragsfrei zu stellen. Von einer Kündigung ist abzuraten: hierbei entsteht teilweise ein finanzieller Verlust. Achtung: bei Auflösung eines Riestervertrages sind sämtliche Zulagen sowie evtl. erhaltene Steuervorteile zurückzuzahlen. Daher sollte ein solcher Vertrag möglichst beitragsfrei gestellt werden. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Versicherungsvermittler oder der Hauptverwaltung in Verbindung: übereilte Kündigungen können nicht rückgängig gemacht werden und bei Neuabschluss eines Vertrages werden neue, oftmals schlechtere Bedingungen zugrunde gelegt oder eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen.
Achtung: bei Prämienrückstand in der Krankenversicherung wird der Vertrag ab einem gewissen Punkt im Notlagentarif weitergeführt und die bereits gebildeten Altersrückstellungen (bis zu 25%) teilweise aufgebraucht.
Haben Sie eine Höchstbetragsfestsetzung durch Ihre Krankenkasse erhalten?
Bisher galt eine 3-Jahresfrist zum Vorlegen der Einkommensnachweise. Bei Fristversäumnis wurden die Höchstbeiträge von rd. 1 T€ pro Monat endgültig festgesetzt und vollstreckt.
Jetzt gibt es eine Änderung der §§ 240, 423 SGB V: Nach Zugang der Festsetzung des Höchstbetrages durch die Krankenkasse haben Versicherte 12 Monate Zeit, unter Vorlage geeigneter Einkommensnachweise eine einkommensadäquate Neufestsetzung ihrer monatlichen Kassenbeiträge zu beantragen. Das gilt auch rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019.
Außerdem kann auch ein Versicherungsvergleich zu erheblichen Beitragsersparnissen führen.
Illegales Kopplungsgeschäft bei bestehendem Kreditvertrag prüfen! Bei Kreditabschluß fordern viele Kreditinstitute den Abschluss einer Restschuldversicherung. Ggf. den Vertrag kündigen und bei Bedarf bei einem anderen Anbieter abschließen. Sollte es sich jedoch um eine Kreditausfallversicherung handeln, sollten die Bedingungen geprüft werden, um ggf. eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld oder einer (Teil-)Erwerbsminderungsrente in Anspruch zu nehmen. Leistungen aus einer Restschuldversicherung können nicht in Anspruch genommen werden, wenn der Versicherte berufsunfähig wird. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (AZ: 19 U 57/07) dürfen Restschuldversicherungen Leistungen ausschließen, wenn eine Arbeitsunfähigkeit durch eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung hervorgerufen wird. Ist es aber genau andersherum, dass die psychische Erkrankung auf ein organisches Leiden zurückzuführen ist, muss die Versicherung zahlen. Diesbezüglich die Versicherungsbedingungen prüfen, falls eine Restschuldversicherung besteht. Ist dies der Fall und entsteht ein Schaden, Schadensmeldung an den Versicherer und bei Schwierigkeiten mit der Versicherung eine Beschwerde an die BaFin schicken. Außerdem ggf. einen Fachanwalt für Versicherungsrecht bei Ablehnung des Versicherungsfalles um eine Einschätzung bitten. Dieser sollte die Beratungshilfe beantragen.
Keine Umschuldung des laufenden Kredites!!! Dies kann durch die Vorfälligkeitsentschädigung zu erheblichen Mehrkosten führen: https://www.finanztip.de/kredit/umschulden/. Überprüfen Sie daher den Kreditvertrag und setzen Sie sich ggf. mit dem Darlehensgeber in Verbindung, um die genaue Summe zu erfragen. In manchen Fällen ist auch eine Rückzahlung ohne zusätzliche Kosten möglich.
Generell sollte man sich bei Schwierigkeiten mit Banken oder Versicherungen an die BaFin wenden.
Beratungsprotokoll bei Banken: Seit bereits 2016 müssen nicht nur Versicherungen sondern auch Kreditinstitute jede Anlageberatung mit einem Beratungsprotokoll dokumentieren.
Personen, die die anfallenden Kosten für eine Vertretung oder Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen können und denen keine andere zumutbare Möglichkeit für eine Hilfe zur Verfügung steht (beispielsweise die Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung) haben gemäß § 1 BerhG (Beratungshilfegesetz) die Möglichkeit, die sogenannte Beratungshilfe zu beantragen. Beratungshilfe kann zum einen beim örtlichen Amtsgericht unter Vorlage der Einkommens- und Ausgabennachweise beantragt werden. Zudem muss der Antragsteller Unterlagen vorlegen, aus denen sich eine konkrete rechtliche Streitigkeit ergibt. Folgt das Amtsgericht dem Antrag auf Beratungshilfe, erhält der Antragsteller einen sogenannten Beratungsschein, mit dem er dann die Beratung eines niedergelassenen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen kann.
Gemäß Nr. 2504 VV RVG kann Beratungshilfe für die Durchführung eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO durch einen Rechtsanwalt gewährt werden: Amtsgericht Kiel, Beschluss vom 20.03.2024 – 7 XI 387/24
Ablehnung von Beratungshilfe für sozialrechtliches Widerspruchsverfahren verfassungswidrig: Beschluss vom 04. April 2022 1 BvR 1370/21
Keine Anrechnung der hälftigen Beratungshilfegebühr für ein Überprüfungsverfahren auf ein sozialgerichtliches Eilverfahren: Sozialgericht Kiel, Beschluss vom 19.02.2021, S 45 SF 69/18 E
Eine allgemeine kostenlose Rechtsberatung erhalten Sie z.B. in Hamburg und Bremen: dort gibt es die öffentliche Rechtsauskunft und somit keinen Beratungshilfeschein wie in anderen Bundesländern und auch keine freie Wahl des Rechtsanwalts. Wie bei der Beratungshilfe beim Rechtsanwalt wird auch bei der öffentlichen Rechtsauskunft eine Gebühr erhoben, die im Termin direkt zu zahlen sind. Anwälte vor Ort sind hier aufgelistet. Nach Auswahl der entsprechenden regionalen Rechtsanwaltskammer befindet sich oben der Reiter „Fachanwälte“ für die Suche nach einem spezialisierten Anwalt.
Auf folgender Internetseite erhalten Sie Informationen über den Anspruch auf Übernahme von Betriebskosten- und Heizkostennachforderungen – auch für Nichtleistungsbeziehende; also Arbeitnehmer. Hier gibt es noch weitere Informationen und Musteranträge.
Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite nicht nur viele Informationen zur Selbsthilfe in verschiedenen Lebenslagen, Entlastung und Hilfe für pflegende Angehörige, sondern auch Musterbriefe zur Verfügung.
Konto- oder Lohnpfändung? Grundsätzlich hat jeder, auf dessen Lebensumstände die Pfändungstabelle nicht passt, die Möglichkeit weitere pfändungsfreie Beträge zu beantragen. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ist es sinnvoll, ein Insolvenzverfahren durchzuführen, wenn keine realistische Aussicht auf nachhaltige Besserung besteht und der monatlich zu zahlende Betrag zur Schuldenbegleichung wesentlich höher als der pfändbare Betrag ist. Nach dem neuen Gesetz und unter Berücksichtigung der Auflagen zu einer Restschuldbefreiung ist diese bereits nach 3 Jahren möglich.
Die Insolvenzordnung differenziert zwischen Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren, wobei der Schuldner keine Wahlmöglichkeit hat. Alle zum Zeitpunkt der Antragstellung Selbstständigen, unabhängig vom Umfang ihrer Tätigkeit, unterfallen dem Regelinsolvenzverfahren. Ehemals Selbstständigen ist das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, sofern die Vermögensverhältnisse überschaubar sind und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Die Überschaubarkeit ist gegeben, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Eröffnung weniger als 20 Gläubiger, also maximal 19 Gläubiger hat. Zu Forderungen aus Arbeitsverhältnissen zählen insbesondere die Forderungen der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel Krankenkassenbeiträge für Angestellte, Knappschaftsbeiträge, Lohnforderungen von Angestellten) und Finanzämter (Lohnsteuer) sowie Berufsgenossenschaften.
Im Verbraucherinsolvenzverfahren muss eine außergerichtliche Gläubigerverhandlung erfolgen, um den jeweiligen Gläubigern einen qualifizierten Schuldenvergleich zu präsentieren. In einigen Fällen kann ein Gläubigerverhandler auch die Zahlung einer niedrigeren Rate und/oder einen Teilerlass der Schuldsumme erwirken – hierbei ist es möglich, eine Einmalzahlung als Vergleich anzubieten, zumal viele Gläubiger in dem Wissen, daß ein Insolvenzverwalter zunächst seine Kosten (40% Vergütung für die ersten 35.000,-, 26% auf weitere 35.000,-) abzieht, bevor die Gläubiger per Quote eine Auszahlung erhalten, von einem aufwändigen Insolvenzverfahren absehen, Nebenforderungen erlassen und auch teilweise bei der Hauptforderung auf einen gewissen Betrag verzichten. Um einen Antrag auf Insolvenzverfahren beim zuständigen Amtsgericht stellen zu können, wird eine Bestätigung über das Scheitern dieser Gläubigerverhandlung benötigt. Achtung! Sie können sich diese Bestätigung nicht selbst erteilen, falls eine außergerichtliche Einigung in Eigenregie versucht wird. Diese Bescheinigung können nur anerkannte Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte ausstellen.
Bitte beachten Sie bei Mandatierung eines Rechtsanwaltes, daß dieser auch tatsächlich eine Rechnung stellt, was beweist, daß er als Ihr Anwalt für Sie tätig ist. Dann kann er wegen Interessenskollision nicht mehr zu Ihrem Insolvenzverwalter werden und die ihm anvertrauten Details in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter nicht mehr verwenden.
Wenn unvorhergesehene Veränderungen der Lebensumstände eintreten oder aufgrund von Arbeitslosigkeit, Krankheit oder niedriger Rente ein finanzieller Notstand herrscht, überlegen einige Tierhalter schweren Herzens, ihr Tier abzugeben. Um das zu verhindern und finanziell schwachen Menschen die Möglichkeit zu geben, ihr Tier behalten zu können, gibt es in vielen Städten Tafeln für Tiere.
Psychotherapie: In einer finanziell angespannten Situation müssen überdachte, strategisch richtige Entscheidungen getroffen werden und Schulden machen krank: In einer akuten Belastungssituation hilft eine Finanzberatung bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ergänzend zu therapeutischen Maßnahmen, um (finanzielle) Altlasten zu beseitigen und stabilisiert in die Zukunft zu blicken. Primäres Ziel ist die Entlastung des Klienten in der akuten Belastungssituation. Weitere Punkte sind: Stärken der Lebenselemente, Stärken des Gefühls der eigenen Kompetenz, des Selbstwertes – neue kreative Ideen entwickeln – neue Ziele formulieren, realistische Teilschritte planen. Die Übergangstherapie hat das Ziel, akut psychisch Erkrankten und vom Arbeitsausfall bedrohten Menschen eine sofortige und bis zu 12 Einzelsitzungen umfassende Übergangstherapie zu ermöglichen, um neben der ersten Begleitung und Stabilisierung eine unter Umständen notwendige Krisenintervention, Psychoedukation und Orientierungshilfe im weiten Feld der Behandlungsmöglichkeiten psychischer Krisen, Störungen und Erkrankungen im öffentlichen und privaten Gesundheitswesen zu geben und richtet sich ausschließlich nach den individuellen Bedürfnissen des Klienten.
Kann ein Psychotherapeut vor Ort zeitnah keinen Termin vergeben, besteht seit 2017 für schnelle Hilfe im Krisenfall die Möglichkeit einer psychotherapeutischen Akutbehandlung. Diese private Einzelbehandlung muss bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht beantragt, sondern nur angezeigt werden und steht jedem Patienten bis zu 24-mal je Krankheitsfall zur Verfügung. Sollte also kein zeitnaher Termin bei einem Psychotherapeuten möglich sein, gibt es hier weiterführende Informationen zu Terminservicestellen und dem ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auf die privatärztliche Alternative besteht ein gesetzlicher Anspruch gemäß § 13 Abs. 3 SGB V und die jeweilige gesetzliche Krankenkasse muss über die zu erfüllenden Kriterien informieren, um die Kosten für einen Therapeuten ohne Kassenzulassung zu tragen.
Generell gilt: Keine Löcher stopfen – Plan machen, anfallende Ausgaben prüfen, Vor-und Nachteile der unterschiedlichen Handlungsoptionen abwägen!