Rechtsberatung

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Leistungsumfang

Rechtsberatung

Die Kunst des beratenden Rechtsanwaltes besteht nicht darin, schlau zu tun, lateinische Rechtsbegriffe zu verwenden, sperrige Paragraphenabfolgen zu übermitteln oder eine wissenschaftliche Abhandlung für sein ganz persönliches Ego oder zur Erbauung von Kollegen, Professoren oder Richtern zu liefern, sondern dem Mandanten ein ganz persönliches Verständnis für seine Situation zu vermitteln, Chancen und Risiken aufzuzeigen und ihm seine individuellen Möglichkeiten verständlich zu machen. 
Es mag sein, dass diese dem Mandanten nicht gefallen; an dieser Stelle ist es die Aufgabe des beratenden Rechtsanwaltes, ihm klarzumachen, dass Gesetz und Rechtsprechung sind, wie sie sind und für seinen Einzelfall aller Lebenswahrscheinlichkeit nach auch nicht geändert werden. 

Natürlich wird von vielen Rechtsanwälten eine kostenlose anwaltliche Erstberatung angeboten – leider dient diese jedoch in vielen Fällen lediglich der Mandantengewinnung. Sollte also dieser Rechtsanwalt in dem Gespräch feststellen, dass sich der Ratsuchende ein weitergehendes Mandat nicht leisten kann, ist ein solches Gespräch zumeist auch sehr schnell beendet oder es wird, wie uns mehrfach berichtet wurde, im Nachgang dennoch eine Rechnung erstellt. Die kostenlose Erstberatung dient daher üblicherweise nicht der allgemeinen Rechtspflege, sondern der Vorbereitung eines bezahlten Mandatsverhältnisses zwischen Rechtsuchendem und Rechtsanwalt. 
Das ideale Erstgespräch ist jenes, in dem der Rechtsanwalt schon eine erste Einschätzung abgibt, ob sich seine Beauftragung für den Mandanten überhaupt lohnt oder nicht. Es dient schließlich auch der Gleichgewichtsfindung der Mandanten, wenn diese erfahren, dass in ihrem Falle einfach nichts zu machen ist. Man kann sich dann mit der Situation abfinden und seinen persönlichen Frieden damit schließen. 

An dieser Stelle möge der Mandant bitte berücksichtigen, dass die Beratung aller Rechtsanwälte auf derselben Gesetzes- oder Rechtsprechungsgrundlage erfolgt. Ein Mandant kann und sollte daher ruhig auch eine „zweite Meinung“ einholen, möge jedoch bitte nicht enttäuscht sein, wenn der dann beratende Rechtsanwalt zur gleichen Auffassung gelangt wie der zuvor konsultierte Kollege. Tricks und Kniffe sind leider seltener möglich, als manche Klienten meinen und häufig sogar regelrecht verboten. 

Letztlich geht es meistens auch nicht darum, eine singuläre Vorschrift zu erläutern, sondern dem Mandanten den Kontext zu erklären, in dem diese Vorschrift mit Rechtsprechung, allgemeiner Lebenserfahrung und Reaktionsmöglichkeiten der Gegenseite steht.

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