Rettungsweg BGB-Gesellschaft?

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GbR / UG / Ltd. zum Schutz vor / in der Insolvenz: Fluch, Falle oder Rettung?

Vorab eine Definition:

Eine GbR (auch BGB-Gesellschaft genannt) st eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Sie beispielsweise zusammen mit einem Geschäftspartner, Ihrer Lebensgefährtin oder einfach nur mit einem guten Freund haben.

Eine UG ist eine Unternehmergesellschaft, praktisch eine kleine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und entspricht am ehesten einer irischen Ltd. (Limited).

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Sie sind also an einem Punkt angelangt, an dem es so wie bisher nicht mehr weitergeht.
Ihr Unternehmen, Ihre selbständige Unternehmung oder aber einfach Ihre privaten Finanzen sind in Schieflage, die Gläubiger drängeln, der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür und … und … und …

Jetzt googeln Sie nach Möglichkeiten, Vermögenswerte in Sicherheit zu bringen und finden Angebote wie:
„Bringen Sie Ihr Vermögen in Sicherheit und gründen Sie eine GbR!“
Je nachdem, ob Sie an einen Geldabschneider oder einen Gutmenschen geraten sind, müssen Sie 40,- € für eine Broschüre bezahlen oder auch nicht.


Die Antwort vorweg:
Lassen Sie das! Es funktioniert nicht! Jedenfalls nicht so! Das ist rausgeworfenes Geld!

Über den Geldabschneider brauchen wir hier keine weiteren Worte verlieren und dem Gutmenschen halten wir mal zugute, dass er die Sache wohl einfach nicht zu Ende gedacht hat.

Die Grundidee ist folgende:
Sie übertragen Ihre Vermögensgegenstände, die einem erhöhten Pfändungsrisiko ausgesetzt sind, in eine GbR mit einem eigenen Konto, z.B. Immobilien, Fahrzeuge, Geschäfts- und Wohnungseinrichtungen, Geldbestände, Einkommen etc. pp.

Natürlich scheitert derjenige Gläubiger, der gegen Sie persönlich eine Zwangsvollstreckung einleitet, zunächst an der Pfändung des Kontos der GbR. Denn das gehört ja nicht mehr Ihnen, jedenfalls nicht allein, sondern der GbR.


Daraus folgern die genannten Ratgeber, Ihr Vermögen sei in der GbR so gut wie sicher und raten Ihnen also, dieses in eine GbR zu übertragen. Zumindest seien die Hürden für die Gläubiger so hoch gelegt, dass die meisten aufgeben würden.

Vorsicht! Das kann eine Falle sein, eine Sackgasse, aus der Sie nicht mehr herauskommen!

Denn der Gläubiger wird, wenn die Zwangsvollstreckung gegen Sie ergebnislos verlaufen ist, als nächstes von Ihnen eine Vermögensauskunft verlangen, in der Sie offenlegen müssen, dass Sie Anteile an einer GbR haben. Dann wird er diese Anteile pfänden und verwerten.

Das Pfänden geht schnell, die Verwertung dauert etwas, weil die Gesellschaft womöglich erst gekündigt und auseinandergesetzt oder der Gesellschaftsanteil gegen teures Geld an Ihren Geschäftspartner veräußert werden muss, aber der Gläubiger hat ja Zeit.

Lassen Sie sich eines gesagt sein: Ein Gläubiger, der bei Ihnen Vermögenswerte wittert, gibt nicht auf!
Warum sollte er auch? Denn er weiß ja jetzt, dass Sie einen Anteil an einer GbR haben, in der Vermögen steckt! Das kriegen Sie da auch nicht mehr so ohne weiteres heraus, ohne dass Ihnen wieder der Gläubiger oder sogar die Staatsanwaltschaft im Nacken sitzt!

In der Zwischenzeit wird er außerdem Ihre Einkünfte und Erstattungsansprüche aus der GbR pfänden und sich überweisen lassen, d.h., Sie können praktisch nichts außer allenfalls den persönlichen Freibeträgen aus der GbR entnehmen und abwarten, bis Ihr Vermögen verwertet wird.

Fazit: Außer Spesen nichts gewesen! Bis auf ganz wenige Ausnahmefälle können Sie die Finger von der GbR lassen!

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Kommen wir jetzt zur UG:


Die Grundidee ist dieselbe wie bei der GbR:
Sie bringen Ihre Vermögensgegenstände in eine UG ein. Diese UG gehört nicht Ihnen, sondern ganz allein Ihrem Geschäftspartner oder Ihrer Lebensgefährtin. Sollten Sie dennoch Geschäftsanteile an der Gesellschaft haben, unterliegen diese wie bei der GbR der Pfändung.

Je nachdem, wann diese Einbringungen stattgefunden haben, hat der Gläubiger darauf tatsächlich keinen Zugriff. Immobilien sind z.B. erst nach Ablauf von 10 Jahren so richtig sicher; für andere Vermögensgegenstände gelten kürzere Fristen – aber Sie merken schon: Kurzfristige Aktionen haben keinen Sinn!


Das hat der Gesetzgeber bewusst so gestaltet, denn er möchte verhindern, dass Sie angesichts der herannahenden Zahlungsunfähigkeit Vermögenswerte beiseiteschaffen. Er will aber nicht verhindern, dass Sie, z.B. bevor sie in eine riskante Selbständigkeit starten, Ihre Familie absichern.
Das können Sie auch auf andere Arten tun und Vermögen beizeiten direkt auf Ihre Ehefrau oder Ihre Kinder übertragen, aber für eine Fortsetzung Ihrer beruflichen Aktivitäten, also einen Restart, kann eine Unternehmergesellschaft durchaus Sinn machen.

Denn dort sind Sie Angestellter, beziehen ein Gehalt und arbeiten für den Gesellschafter, also den Inhaber des Unternehmens. Dessen Haftung ist beschränkt auf das Vermögen der UG, er riskiert also persönlich wenig bis nichts. Wenn Sie nun einen Auftrag an Land ziehen und diesen abarbeiten, steht der Ertrag der UG zu und nicht Ihnen persönlich. Sie führen weiterhin lediglich den pfändbaren Teil Ihrer Einkünfte an Ihre Gläubiger ab.

Fazit: Zum Durchstarten nach einem beruflichen Scheitern kann eine UG sehr geeignet sein!

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Wie immer im Leben kommt es auf den Einzelfall an.

Ich will Sie an dieser Stelle nicht mit Einzelheiten verschiedener Geschäftsmodelle und Möglichkeiten langweilen. Da gibt es eine Unmenge von Varianten und jede hat ihre Vor- und Nachteile. Zum Beispiel gilt für eine irische Ltd. grundsätzlich dasselbe wie bei der UG nur mit dem Unterschied, dass sich der Hauptsitz der Gesellschaft im Ausland befindet. Das ist meist teurer, hat wiederum aber auch einige Vorteile, nicht zuletzt den, dass diese Gesellschaftsform international anerkannt und üblich ist. Und eine Stiftung o.ä. im Ausland ist auch erwägenswert und näher und günstiger, als man gemeinhin denkt.

Ein Wort zum Schluß:

Der Verfasser und seine Mitarbeiter sind gerne bereit, sich mit Ihrem Einzelfall zu befassen, denn wir stehen für eine Kultur der zweiten Chance. Wir glauben daran und wir leben das.
Das setzt jedoch den redlichen Schuldner voraus und den, der sich nach Fehlern ehrlich machen will.

Ganz egal, wer und was für Ihre jetzige Lage verantwortlich ist – wir zeigen Ihnen im Einklang mit den Gesetzen und in Zusammenarbeit mit Ihren Gläubigern und Insolvenzverwaltern Möglichkeiten auf, wieder auf die Beine zu kommen. Wenn Sie jedoch krumme Dinger drehen wollen, dann gehen Sie bitte woanders hin. Da machen wir nämlich nicht mit!

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