Viele Unternehmer treten an uns heran, weil sie sich Gedanken um die Regelung der Nachfolge in ihrem Unternehmen machen. Dabei gibt es einige Prämissen zu beachten und das Ziel klar festzulegen. Im Folgenden stellen wir den typischen Ablauf unserer Beratung in stichwortartiger Checklistenform dar:
Zusammenfassung
Nicht immer sind die bekannten Formen der Unternehmensübergabe geeignet
Alternativen sind möglich, erfordern aber Vorbereitung und die Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen
Aufbau einer Familien-Holding als interessante Alternative
- Klärung der Ausgangslage
- Wie die Führung des Unternehmens sicherstellen– aus dem Unternehmen heraus, von außerhalb, aus der Familie – wer ist geeignet, wann anfangen, eigene Erfahrungen und Kompetenzen übertragen, gleichzeitig neue Entwicklungen und Chancen nutzen
- Rückzug oder weiterarbeiten – Unternehmen als wichtige / wichtigste Lebensaufgabe / Lebensinhalt, Verantwortlichkeit für Unternehmen und Mitarbeiter, fehlende Alternativen, Rolle als Unternehmer soll erhalten bleiben, wann ist der richtige Zeitpunkt
- Finanzielle Aspekte der Nachfolge – das eigene Unternehmen als Kern der eigenen Vermögenswerte / Grundlage der Alterssicherung, Notwendigkeit der Sicherung der eigenen Vermögenswerte, Kapitalanlage, Erhalt der notwendigen Unternehmens-finanzierung (langfristig gebundenes Kapital, Immobilien, Kredite), Übertragung von Vermögenswerten an Dritte / Kinder
- Klassische Formen der Unternehmensübergabe und ihre Probleme
- Verkauf des Unternehmens – an wen? Wer ist der „richtige“ Käufer? Was ist mein Unternehmen jetzt und zukünftig wert? Kurz- und langfristige Einflussfaktoren, Außenwirkung, langfristige Kapitalisierung von getätigten Investitionen, Erhalt des Unternehmens, Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit, Übergabe des Unternehmens, alternative Vermögensanlage
- MBI / MBO – an wen? Einzelnachfolger oder Team? Unternehmerisches Potential? Finanzierung des Erwerbs und Transaktionssicherheit? Zusammenarbeit in der Übergangsphase? Was tun, wenn die Übergabe scheitert?
- Strategischer Partner – Ausgestaltung der Zusammenarbeit; strategische Interessen? Konzerndenke vs. Mittelstand? Integration oder Erhalt der Selbstständigkeit?
- Gibt es mögliche Alternativen – Ziele und Optionen
- Typische Ziele der Unternehmer – Reduzierung / Ausstieg aus der operativen Verantwortung, aber Erhalt der unternehmerischen Tätigkeit. Erhalt des unternehmerischen Vermögens als Kapitalanlage. Stufenweiser Einstieg eigener Kinder oder Manager bzw. Erhalt einer späteren Option.
- Aufbau einer Familien-Holding als Möglichkeit – Wechsel der Rolle vom Unternehmer zum Investor. Unternehmenserhalt und Vermögensanlage in einem. Schaffung neuer Handlungsmöglichkeiten (Zusammenarbeit mit anderen Investoren, Stiftung, Beteiligung von Mitarbeitern, Aufbau weiterer unternehmerischer Beteiligungen, Diversifizierung der Vermögensanlage, Erweiterung des bestehenden Geschäftsfeldes)
- Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
- Wahl der richtigen Gesellschaftsform
- Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der Familienholding, Sicherung des Familieneinflusses, Aufsichtsrat/Beirat ja oder nein, satzungsmäßige Kontrollen
- Einstellung externer Manager und deren Kontrolle
- Begleitende Vermögensübertragungen innerhalb der Unternehmernehmerfamilie, z.B. durch Güterstandsschaukel
aa. Schenkungs- und erbschaftssteuerfreie Übertragung großer Unternehmervermögen zwischen Ehegatten durch notarielle Vereinbarung der Gütertrennung. Dadurch Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft und Fälligwerden des Zugewinnausgleichs in Höhe der Hälfte des in der Ehe hinzuerworbenen Vermögens zugunsten des Ehegattens mit dem geringeren Vermögenszuwachs. Dieses gilt nicht als Schenkung und ist daher steuerfrei. Später kann in einer weiteren Beurkundung die Zugewinngemeinschaft neu begründet werden, was Vorteile bei der Erbschaftssteuer hat.
bb. Dadurch Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen von „Problemkindern“ oder ganz allgemein, wenn eine Unternehmerfamilie aufgrund nicht ausreichender Liquidität etwaige Pflichtteilsansprüche nicht bedienen kann.
Viele Unternehmer treten an uns heran, weil sie sich Gedanken um die Regelung der Nachfolge in ihrem Unternehmen machen. Dabei gibt es einige Prämissen zu beachten und das Ziel klar festzulegen. Im Folgenden stellen wir den typischen Ablauf unserer Beratung in stichwortartiger Checklistenform dar:
Zusammenfassung
Nicht immer sind die bekannten Formen der Unternehmensübergabe geeignet
Alternativen sind möglich, erfordern aber Vorbereitung und die Berücksichtigung individueller Rahmenbedingungen
Aufbau einer Familien-Holding als interessante Alternative
- Klärung der Ausgangslage
- Wie die Führung des Unternehmens sicherstellen– aus dem Unternehmen heraus, von außerhalb, aus der Familie – wer ist geeignet, wann anfangen, eigene Erfahrungen und Kompetenzen übertragen, gleichzeitig neue Entwicklungen und Chancen nutzen
- Rückzug oder weiterarbeiten – Unternehmen als wichtige / wichtigste Lebensaufgabe / Lebensinhalt, Verantwortlichkeit für Unternehmen und Mitarbeiter, fehlende Alternativen, Rolle als Unternehmer soll erhalten bleiben, wann ist der richtige Zeitpunkt
- Finanzielle Aspekte der Nachfolge – das eigene Unternehmen als Kern der eigenen Vermögenswerte / Grundlage der Alterssicherung, Notwendigkeit der Sicherung der eigenen Vermögenswerte, Kapitalanlage, Erhalt der notwendigen Unternehmens-finanzierung (langfristig gebundenes Kapital, Immobilien, Kredite), Übertragung von Vermögenswerten an Dritte / Kinder
- Klassische Formen der Unternehmensübergabe und ihre Probleme
- Verkauf des Unternehmens – an wen? Wer ist der „richtige“ Käufer? Was ist mein Unternehmen jetzt und zukünftig wert? Kurz- und langfristige Einflussfaktoren, Außenwirkung, langfristige Kapitalisierung von getätigten Investitionen, Erhalt des Unternehmens, Aufgabe der unternehmerischen Tätigkeit, Übergabe des Unternehmens, alternative Vermögensanlage
- MBI / MBO – an wen? Einzelnachfolger oder Team? Unternehmerisches Potential? Finanzierung des Erwerbs und Transaktionssicherheit? Zusammenarbeit in der Übergangsphase? Was tun, wenn die Übergabe scheitert?
- Strategischer Partner – Ausgestaltung der Zusammenarbeit; strategische Interessen? Konzerndenke vs. Mittelstand? Integration oder Erhalt der Selbstständigkeit?
- Gibt es mögliche Alternativen – Ziele und Optionen
- Typische Ziele der Unternehmer – Reduzierung / Ausstieg aus der operativen Verantwortung, aber Erhalt der unternehmerischen Tätigkeit. Erhalt des unternehmerischen Vermögens als Kapitalanlage. Stufenweiser Einstieg eigener Kinder oder Manager bzw. Erhalt einer späteren Option.
- Aufbau einer Familien-Holding als Möglichkeit – Wechsel der Rolle vom Unternehmer zum Investor. Unternehmenserhalt und Vermögensanlage in einem. Schaffung neuer Handlungsmöglichkeiten (Zusammenarbeit mit anderen Investoren, Stiftung, Beteiligung von Mitarbeitern, Aufbau weiterer unternehmerischer Beteiligungen, Diversifizierung der Vermögensanlage, Erweiterung des bestehenden Geschäftsfeldes)
- Rechtliche Rahmenbedingungen beachten
- Wahl der richtigen Gesellschaftsform
- Gesellschaftsrechtliche Ausgestaltung der Familienholding, Sicherung des Familieneinflusses, Aufsichtsrat/Beirat ja oder nein, satzungsmäßige Kontrollen
- Einstellung externer Manager und deren Kontrolle
- Begleitende Vermögensübertragungen innerhalb der Unternehmernehmerfamilie, z.B. durch Güterstandsschaukel
aa. Schenkungs- und erbschaftssteuerfreie Übertragung großer Unternehmervermögen zwischen Ehegatten durch notarielle Vereinbarung der Gütertrennung. Dadurch Beendigung der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft und Fälligwerden des Zugewinnausgleichs in Höhe der Hälfte des in der Ehe hinzuerworbenen Vermögens zugunsten des Ehegattens mit dem geringeren Vermögenszuwachs. Dieses gilt nicht als Schenkung und ist daher steuerfrei. Später kann in einer weiteren Beurkundung die Zugewinngemeinschaft neu begründet werden, was Vorteile bei der Erbschaftssteuer hat.
bb. Dadurch Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen von „Problemkindern“ oder ganz allgemein, wenn eine Unternehmerfamilie aufgrund nicht ausreichender Liquidität etwaige Pflichtteilsansprüche nicht bedienen kann.